AGB für die Leistungen von „SAILING FOR SOUL“ (SFS)

Präambel

SFS ist kein Reiseunternehmen, sondern bietet ausschließlich Dienstleistungen i.S.v. Schiffsführung, Ausbildung und Beratung an. Leistungsort ist Deutschland.

Insoweit SFS in Segelreisen/Überführungs- und Ausbildungstörns sowie Charterfahrten anderer Anbieter eingebunden ist, gelten auch die AGB der Kooperationspartner.

Reise unter den Bedingungen der SARS-Cov2-Pandemie

Dem Teilnehmer ist bewusst, dass er die Reise unter den Bedingungen der SARS-Cov2-Pandemie bucht. Mit der Buchung erkennt der Teilnehmer das Hygiene- und Nutzungskonzept der jeweiligen Segelyacht an. Änderungen, Ergänzungen, Einschränkungen oder Lockerungen von den o.g. Regeln und empfohlenen oder angeordneten Verhaltensweisen können vom Veranstalter jederzeit bei Änderung der Rechtslage und/oder einer geänderten Rechtsauffassung vorgenommen werden, ohne dass sich daraus ein Anspruch auf Erstattung entstandener Kosten ergibt. In jedem Fall gilt unabhängig von den vorgenannten Regeln auch die aktuelle Rechtslage.

1.Vertragspartner

Der Dienstleistungsvertrag wird zwischen SFS und dem Kunden/Teilnehmer geschlossen und besteht aus dem vom Kunden/Teilnehmer signierten Vertragsformular und der Bestätigung in Textform durch SFS.

2. Teilnehmer

Teilnehmer an Kursen, Törns und anderen segelsportlichen Veranstaltungen kann sein, wer mindestens 7 Jahre alt ist, die Bedingungen des Freischwimmerzeugnisses erfüllt, organisch gesund ist und an keiner ansteckenden Krankheit leidet. Minderjährige brauchen die ausdrückliche, schriftliche Genehmigung des Erziehungsberechtigen.

3. Anmeldung/Zahlung

Die Anmeldung muss schriftlich erfolgen. Sie ist verbindlich und bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung von SFS. Die Anzahlung (30 % der Gesamtsumme) ist spätestens 7 Tage nach Datum der Bestätigung zu entrichten, die Restzahlung ist 4 Wochen vor Törn- oder Kursbeginn fällig. Die Buchung ist übertragbar.

4. Termine/Törnziele

Die ausgeschriebenen Termine und ggf. Reiseziele werden eingehalten, soweit das Wetter und die Belastbarkeit der Crew dies erlauben. Schlechtwettersituationen, Flaute oder Nichtbelastbarkeit der Crew können mehrere Hafentage erfordern. Damit verbundener Segel-/Ausbildungsausfall bedingt keinen Anspruch auf Erstattung der Gebühren.
Gleiches gilt für Reiseabbruch oder Beeinträchtigung der Reise, wenn dies durch höhere Gewalt (Krieg, Streik, politische Unruhen, Beschlagnahme etc.) hervorgerufen wird. Für den Fall technischer Schäden gilt eine Liegezeit von 48 Stunden als vereinbart.
Aufgrund vorgenannter Umstände ersteht kein Regressanspruch, auch dann nicht, wenn die Rückreise nicht vom vorgesehenen Zielhafen aus erfolgen kann. SFS wird stets bemüht sein, o.g. Umstände zu vermeiden.
Dem Kunden/Teilnehmer ist bewusst, dass er Crewmitglied auf einer Segelyacht ist. Seine aktive Teilnahme im Rahmen individueller Fähigkeiten und Möglichkeiten ist zur Durchführung der Segelreise notwendig und er muss sich bei der Bedienung der Segelyacht entsprechend einsetzen. Mit seiner Buchung erkennt der Kunde/Teilnehmer an, dass trotz aller Sicherheitsmaßnahmen von SFS ein Segeltörn eine sportliche Veranstaltung darstellt und diese der Natur der Sache nach ein Restrisiko enthält.

5. Anordnung Schiffsführer/Segellehrer – Ausschluss vom Törn

Den Anordnungen des Schiffsführers/ Segellehrers ist unbedingt Folge zu leisten. Kommt ein Kunde/Teilnehmer den Anweisungen nicht nach oder handelt er wiederholt gegen die gemeinschaftlichen Interessen der Crew, so kann er nach Erreichen des nächsten Hafens vom weiteren Törnverlauf ausgeschlossen werden. In diesem Fall erlischt der Vertrag. Weitere Rechtsansprüche gegenüber der Crew und SFS bestehen nicht.

6. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- u.a. Bestimmungen

Der Kunde/Teilnehmer ist für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich.
Erwerb, Verbringung/Lagerung an Bord, Mitführung und Genuss von Substanzen, welche unter das Betäubungsmittelgesetz fallen sind ausdrücklich (auch zum Eigenbedarf und in geringen Mengen) untersagt. Zuwiderhandlung hat sofortigen Reiseausschluss nach Erreichen des nächsten Hafens zur Folge.

7. Versicherungen/Haftung

Für die Yachten besteht eine Haftpflicht- und Kasko- Versicherung. Die Kunden/Teilnehmer haften SFS gegenüber gemeinschaftlich für Verluste und Schäden in Höhe der jeweiligen Selbstbeteiligung pro Schadensfall. Schäden durch Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sind nicht mitversichert. Hier haftet der Verursacher für den gesamten Schaden. Kann der Verursacher nicht ermittelt werden, haftet die gesamte Crew.
SFS haftet nicht für an Bord abhanden gekommene oder beschädigte Gegenstände oder Wertsachen von Kunden/Teilnehmern.
SFS haftet nicht für das Nichtbestehen der Kunden/Teilnehmer bei Prüfungen zur Erlangung von amtlichen oder amtlich empfohlenen Sportbootführerscheinen, Funkzeugnissen o.ä. Befähigungsnachweisen.

8. Preisausschlüsse

Die Hin- und Rückreise des Kunden/Teilnehmers zum/vom Start-/Zielhafen erfolgt in dessen Eigenregie. Eine Haftung von SFS für die Durchführung den Hin- und Rückreise des Teilnehmers zum Abfahrtsort bzw. vom Ankunftsort des Segeltörns/der Dienstleistung ist ausgeschlossen. Hin- und Rückreise des Teilnehmers sind nicht Gegenstand des Vertrages.
Nicht im Dienstleistungspreis eingeschlossen sind die Kosten für Liegeplatz, Betriebsstoffe, Verpflegung, Landausflüge, Tourismusabgaben und Reinigung der Yacht (i.d.R. über Bordkasse). Für die Sauberkeit an Bord ist die Crew verantwortlich.
Ebenfalls vom Dienstleistungspreis ausgeschlossen sind Gebühren der Kunden/Teilnehmer für die Teilnahme an Prüfungen zur Erlangung von amtlichen oder amtlich empfohlenen Sportbootführerscheinen, Funkzeugnissen o.ä. Befähigungsnachweisen.

9. Vertragsrücktritt von SFS

SFS ist berechtigt den Törn oder Kurs abzusagen, wenn die Teilnahme durch nicht vorhersehbare Umstände in Form höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird oder die vorgesehene Mindestteilnehmerzahl (i.d.R. 4 Teilnehmer) nicht zustande kommt oder sich durch Stornierung nicht ergibt. SFS wird sich um entsprechende Ausweichtermine bemühen. Bleiben diese Bemühungen erfolglos, erstattet SFS geleistete Zahlungen zurück.

10. Vertragsrücktritt/Stornierung durch den Kunden/Teilnehmer

Bei Rücktritt des Teilnehmers bis 4 Wochen vor Kurs- oder Törnbeginn wird die Anzahlung von 30% fällig. Erfolgt die Absage ab 4 Wochen vor Kurs- oder Törnbeginn, ist die gesamte Gebühr zu zahlen.

11. Risikoabsicherung

Um individuelle Risiken der Teilnehmer abzusichern empfiehlt SFS individuelle Vorsorge zu treffen und eine Reiserücktritt-, Unfall-, Haftpflicht-, Kranken- und/oder Reisegepäckversicherung abzuschließen.
Die Kundengeldabsicherung gem. § 651 k BGB besteht über unsere Kooperationspartner (Reiseveranstalter).

12. Rettungswesten und weitere Sicherheitsausrüstung

Rettungswesten gehören in ausreichender Zahl zu den Yachten. Sie müssen während des Segelns (Lifebelts auf Anweisung) getragen werden.

13. Nutzung von Bild- Video-, Tonaufzeichnungen

Der Kunde/Teilnehmer gestattet SFS ausdrücklich die Nutzung eigener, SFS überlassener Bild-, Video- und Tonaufzeichnungen zur Nutzung für Werbezwecke und verzichtet hiermit auf seine Rechte am eigenen Bild/Ton.
Dieser Verzicht kann vom Kunden/Teilnehmer jederzeit gegenüber SFS widerrufen werden. Der Widerruf muss schriftlich erfolgen.

14. Nebenabreden / salvatorische Klausel

Eine Verlängerung der Vertragslaufzeit (z.B. Bei Charterreisen) ist nur mit Zustimmung von SFS und dessen Kooperationspartner möglich. Bei offensichtlichen Fehlern der Berechnung des Dienstleistungspreises haben SFS und der Kunde/Teilnehmer das Recht und die Pflicht, den Preis gemäß gültiger Preisliste zu korrigieren, ohne dass die Rechtswirksamkeit dieses Vertrages berührt wird.
Mündliche Zusagen und Nebenabreden sind nur nach Bestätigung in Textform durch SFS wirksam. Dies gilt auch für die Abbedingung des Textformerfordernisses. Auskünfte werden nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr erteilt.
Die Unwirksamkeit einzelner Regelungen berührt nicht die Gültigkeit des Vertrags im Übrigen. Die Parteien vereinbaren, unwirksame Regelungen durch diesen, möglichst nahekommende, wirksame Regelungen zu ersetzen.

15. Gerichtsstand und Gerichtsort

Gerichtsstand und Gerichtsort ist Dresden in Sachsen. Anwendung findet deutsches Recht.

Frank Leonhardt · lizenzierter Segellehrer Hochsee / Profiskipper ·  +49 (0) 176-31789568 ·  mail@sailingforsoul.de