Gleiches gilt für Reiseabbruch oder Beeinträchtigung der Reise, wenn dies durch höhere Gewalt (Krieg, Streik, politische Unruhen, Beschlagnahme etc.) hervorgerufen wird. Für den Fall technischer Schäden gilt eine Liegezeit von 48 Stunden als vereinbart.
Aufgrund vorgenannter Umstände ersteht kein Regressanspruch, auch dann nicht, wenn die Rückreise nicht vom vorgesehenen Zielhafen aus erfolgen kann. SFS wird stets bemüht sein, o.g. Umstände zu vermeiden.
Dem Kunden/Teilnehmer ist bewusst, dass er Crewmitglied auf einer Segelyacht ist. Seine aktive Teilnahme im Rahmen individueller Fähigkeiten und Möglichkeiten ist zur Durchführung der Segelreise notwendig und er muss sich bei der Bedienung der Segelyacht entsprechend einsetzen. Mit seiner Buchung erkennt der Kunde/Teilnehmer an, dass trotz aller Sicherheitsmaßnahmen von SFS ein Segeltörn eine sportliche Veranstaltung darstellt und diese der Natur der Sache nach ein Restrisiko enthält.
5. Anordnung Schiffsführer/Segellehrer – Ausschluss vom Törn
Den Anordnungen des Schiffsführers/ Segellehrers ist unbedingt Folge zu leisten. Kommt ein Kunde/Teilnehmer den Anweisungen nicht nach oder handelt er wiederholt gegen die gemeinschaftlichen Interessen der Crew, so kann er nach Erreichen des nächsten Hafens vom weiteren Törnverlauf ausgeschlossen werden. In diesem Fall erlischt der Vertrag. Weitere Rechtsansprüche gegenüber der Crew und SFS bestehen nicht.
6. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- u.a. Bestimmungen
Der Kunde/Teilnehmer ist für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich.
Erwerb, Verbringung/Lagerung an Bord, Mitführung und Genuss von Substanzen, welche unter das Betäubungsmittelgesetz fallen sind ausdrücklich (auch zum Eigenbedarf und in geringen Mengen) untersagt. Zuwiderhandlung hat sofortigen Reiseausschluss nach Erreichen des nächsten Hafens zur Folge.
7. Versicherungen/Haftung
Für die Yachten besteht eine Haftpflicht- und Kasko- Versicherung. Die Kunden/Teilnehmer haften SFS gegenüber gemeinschaftlich für Verluste und Schäden in Höhe der jeweiligen Selbstbeteiligung pro Schadensfall. Schäden durch Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sind nicht mitversichert. Hier haftet der Verursacher für den gesamten Schaden. Kann der Verursacher nicht ermittelt werden, haftet die gesamte Crew.
SFS haftet nicht für an Bord abhanden gekommene oder beschädigte Gegenstände oder Wertsachen von Kunden/Teilnehmern.
SFS haftet nicht für das Nichtbestehen der Kunden/Teilnehmer bei Prüfungen zur Erlangung von amtlichen oder amtlich empfohlenen Sportbootführerscheinen, Funkzeugnissen o.ä. Befähigungsnachweisen.
8. Preisausschlüsse
Die Hin- und Rückreise des Kunden/Teilnehmers zum/vom Start-/Zielhafen erfolgt in dessen Eigenregie. Eine Haftung von SFS für die Durchführung den Hin- und Rückreise des Teilnehmers zum Abfahrtsort bzw. vom Ankunftsort des Segeltörns/der Dienstleistung ist ausgeschlossen. Hin- und Rückreise des Teilnehmers sind nicht Gegenstand des Vertrages.
Nicht im Dienstleistungspreis eingeschlossen sind die Kosten für Liegeplatz, Betriebsstoffe, Verpflegung, Landausflüge, Tourismusabgaben und Reinigung der Yacht (i.d.R. über Bordkasse). Für die Sauberkeit an Bord ist die Crew verantwortlich.
Ebenfalls vom Dienstleistungspreis ausgeschlossen sind Gebühren der Kunden/Teilnehmer für die Teilnahme an Prüfungen zur Erlangung von amtlichen oder amtlich empfohlenen Sportbootführerscheinen, Funkzeugnissen o.ä. Befähigungsnachweisen.
9. Vertragsrücktritt von SFS
SFS ist berechtigt den Törn oder Kurs abzusagen, wenn die Teilnahme durch nicht vorhersehbare Umstände in Form höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird oder die vorgesehene Mindestteilnehmerzahl (i.d.R. 4 Teilnehmer) nicht zustande kommt oder sich durch Stornierung nicht ergibt. SFS wird sich um entsprechende Ausweichtermine bemühen. Bleiben diese Bemühungen erfolglos, erstattet SFS geleistete Zahlungen zurück.
10. Vertragsrücktritt/Stornierung durch den Kunden/Teilnehmer
Bei Rücktritt des Teilnehmers bis 4 Wochen vor Kurs- oder Törnbeginn wird die Anzahlung von 30% fällig. Erfolgt die Absage ab 4 Wochen vor Kurs- oder Törnbeginn, ist die gesamte Gebühr zu zahlen.
11. Risikoabsicherung
Um individuelle Risiken der Teilnehmer abzusichern empfiehlt SFS individuelle Vorsorge zu treffen und eine Reiserücktritt-, Unfall-, Haftpflicht-, Kranken- und/oder Reisegepäckversicherung abzuschließen.
Die Kundengeldabsicherung gem. § 651 k BGB besteht über unsere Kooperationspartner (Reiseveranstalter).
12. Rettungswesten und weitere Sicherheitsausrüstung
Rettungswesten gehören in ausreichender Zahl zu den Yachten. Sie müssen während des Segelns (Lifebelts auf Anweisung) getragen werden.
13. Nutzung von Bild- Video-, Tonaufzeichnungen
Der Kunde/Teilnehmer gestattet SFS ausdrücklich die Nutzung eigener, SFS überlassener Bild-, Video- und Tonaufzeichnungen zur Nutzung für Werbezwecke und verzichtet hiermit auf seine Rechte am eigenen Bild/Ton.
Dieser Verzicht kann vom Kunden/Teilnehmer jederzeit gegenüber SFS widerrufen werden. Der Widerruf muss schriftlich erfolgen.
14. Nebenabreden / salvatorische Klausel
Eine Verlängerung der Vertragslaufzeit (z.B. Bei Charterreisen) ist nur mit Zustimmung von SFS und dessen Kooperationspartner möglich. Bei offensichtlichen Fehlern der Berechnung des Dienstleistungspreises haben SFS und der Kunde/Teilnehmer das Recht und die Pflicht, den Preis gemäß gültiger Preisliste zu korrigieren, ohne dass die Rechtswirksamkeit dieses Vertrages berührt wird.
Mündliche Zusagen und Nebenabreden sind nur nach Bestätigung in Textform durch SFS wirksam. Dies gilt auch für die Abbedingung des Textformerfordernisses. Auskünfte werden nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr erteilt.
Die Unwirksamkeit einzelner Regelungen berührt nicht die Gültigkeit des Vertrags im Übrigen. Die Parteien vereinbaren, unwirksame Regelungen durch diesen, möglichst nahekommende, wirksame Regelungen zu ersetzen.
15. Gerichtsstand und Gerichtsort
Gerichtsstand und Gerichtsort ist Dresden in Sachsen. Anwendung findet deutsches Recht.